Schuhzurichtung
Die Schuhzurichtung lässt sich in vielen Fällen über die Krankenkassen mit Rezept abrechnen. Sprechen Sie uns in solchen Fällen, wenn Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, gerne an.Wir führen für Sie folgende Arbeiten durch:
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Die Schuherhöhung mit Abrollsohlen
Schuhaußenranderhöhungen
Abrollsohlen mit rückversetztem Auftritt
Schmetterlingsrollen mit Absatzausgleich